
Die Ausgestaltung der LTE-Tarife der Call & Surf Comfort via Funk-Reihe verschafft der Telekom rechtliche Probleme. Die Verbraucherzentrale Sachsen stört sich an der in den Nutzungsbedingungen festgehaltenen Drosselung des Anschlusses und nimmt dies zum Anlass, die Telekom abzumahnen.
Geschwindigkeiten nach „vorzeitlichen Standards“
Nach Ansicht der Verbraucherschützer macht die Telekom mit ihrer Werbung falsche Versprechen. Das Unternehmen präsentiert LTE als schnelle Alternative zu DSL, mit der Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisiert werden können. Da die entsprechenden Tarife aber nach Erreichen der in den Vertragsbedingungen festgelegten Obergrenze auf 384 kBit/s gedrosselt werden, bleibt den Nutzern davon nicht viel. Je nachdem, welcher Tarif gewählt wurde, liegt diese Grenze zwischen 10 und 30 GB pro Monat, die versprochene Geschwindigkeit zwischen 16 und 100 MBit/s.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich bei der nach der Drosselung zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit um einen „vorzeitlichen Standard“, mit dem sogar das Abrufen von E-Mail-Anhängen zur zeitraubenden Prozedur werde. An die gemeinsame Nutzung des Anschlusses durch mehrere Personen im Haushalt sei gar nicht zu denken. Darin sieht man eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Kunden der Telekom seien nicht mehr in der Lage, ihr vertragliches Recht auf Nutzung eines schnellen Internetanschlusses wahrzunehmen.
Drosselung verstößt gegen Ausbauziele der Bundesnetzagentur
Die Verbraucherschützer gehen in ihrer Argumentation aber noch weiter und halten dem Bonner Telekommunikationsriesen vor, dass die Vertragsausgestaltung auch gegen den Grundgedanken des LTE-Ausbaus verstößt. Dieser wurde unter anderem forciert, um die sogenannten weißen Flecken von der Landkarte zu tilgen, also Gebiete mit Internet zu versorgen, die bis dahin keinen Breitbandanschluss erhalten hatten. Durch die Drosselung wird dieses Ziel trotz theoretischer Verfügbarkeit in der Praxis verfehlt. Sollte das Unternehmen nun eine von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, plant man weitere rechtliche Schritte.